Auszug aus Windhundpost No 19

Der Sachkundenachweis Praxis Kurs

„Seit 2008 ist es Pflicht, dass jeder Hundehalter, der einen Hund neu übernimmt, mit dem Hund mindestens den SKN Kurs nach Artikel 68 Absatz 2 der Tierschutzverordnung absolviert. Wer zum ersten Mal einen Hund hält, muss zusätzlich vor dem Erwerb des Hundes einen Theorie Kurs besuchen.“

 

Detaillierter Bericht und Fotos von Tina Hostettler, Leutwil